Die Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) wurde kürzlich aktualisiert. Die neue Fassung enthält angepasste Fristen sowie wenige inhaltliche Änderungen.
Videodienstanbieter, die ihre Dienstleistung offiziell anbieten möchten, müssen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä nachweisen, dass ihr Videodienst bestimmte Voraussetzungen im Hinblick auf die technische Sicherheit und den Datenschutz erfüllt. Festgehalten sind... weiterlesen →