Das Lieferkettengesetz betrifft nicht nur große Organisationen, sondern indirekt auch deren Geschäftspartner, die jederzeit einer Prüfung unterzogen werden können.
Das Lieferkettengesetz, mit dem offiziellen Namen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, verpflichtet Unternehmen nachzuweisen, dass sie nachhaltig und sozial gerecht wirtschaften. Dies betrifft ab dem 1. Januar 2023 Unternehmen mit einer Belegschaft >... weiterlesen →