Das Gefährdungspotenzial für den Beschäftigtendatenschutz minimieren
Die technische Aufrüstung in den Betrieben schreitet weiter voran und damit auch das Gefährdungspotenzial für den Beschäftigtendatenschutz. Neben den gesetzgeberischen Bemühungen für ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz müssen sich Unternehmen wie Behörden mit den datenschutzrechtlichen Folgen aufgrund der neuen Hinweisgeberschutz-Richtlinie befassen, welche in der EU seit dem 17. Dezember 2021 umgesetzt werden muss. Unternehmen wie Behörden sehen sich außerdem zunehmend Cyberangriffen ausgesetzt und reagieren mit Einführung von Sicherheitssoftware. Auch die Einbeziehung von Künstlicher Intelligenz in die Personalarbeit muss kritisch beleuchtet werden.
Unsere Fachtagung gibt beispielhafte Einblicke in die Praxis und Sie erfahren, welche Maßnahmen sich für Sie als handelnde und verantwortliche Person ergeben. Ausgewiesene Expertinnen und Experten zeigen die arbeits- und datenschutzrechtlichen Grenzen auf.
Freuen Sie sich auch in diesem Jahr auf spannende Vorträge und kompetente Vortragende, die Ihnen Rede und Antwort stehen. Nutzen Sie die Chance, Ihre Fragen zu stellen. Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis Ihrer persönlichen Qualifikation.
Mehr zur Veranstaltung erfahren Sie hier: https://www.tuev-nord.de/…
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