Neues Angebot von UIMCert: Meldestelle für Whistleblower

Auch ohne nationales Recht stellt fehlende Meldestelle für Unternehmen ein Risiko dar

Pressemeldung der Firma UIMC Dr. Vossbein GmbH & Co. KG
UIMC: stets gut beraten


Die EU-Kommission hat eine Richtlinie erlassen, um Hinweisgeber als so genannte Whistleblower, die Verstöße gegen EU-Recht melden, vor Sanktionen zu schützen. Auch wenn die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, sollten Unternehmen schon jetzt an die Umsetzung denken. Die UIMCert hat ihr Portfolio um ein Angebot zur Einrichtung eines sicheren Kanals für Hinweisgeber erweitert

Die „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (2018/0106 COD) verpflichtet öffentliche und private Organisationen, sichere Kanäle für Meldungen einzurichten und schützt Hinweisgeber vor Repressalien. Die Richtlinie ist zunächst auf die Meldung von Verstößen gegen EU-Recht begrenzt, die Mitgliedsstaaten können aber weitergehende Regelungen einführen. Ab heute müssen alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten eine sichere Meldestelle für Hinweisgeber einrichten; ab Dezember 2023 gilt dies auch für Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Die Richtlinie soll zum einen die Aufdeckung von Verstößen ermöglichen, zum anderen soll aber auch ein Anreiz geschaffen werden, EU-Recht einzuhalten.

Aber eine EU-Richtlinie muss doch erst in nationales Recht umgewandelt werden?!

Das ist korrekt. Es bestehen aber trotzdem schon jetzt Risiken: Wenn z. B. ein Angestellter intern eine Meldung vornimmt (bspw. sich beim Vorgesetzten über Missstände beschwert, diese nicht abgeholfen werden und sich der Mitarbeiter daraufhin an einen Externen mit einer Beschwerde wendet und somit die Informationen damit nach Außen trägt) und dieser daraufhin entlassen würde, kann dieser dann vor Gericht klagen. So würde das Arbeitsgericht gehalten, existierendes nationales (Arbeits-) Recht im Einklang mit EU-Recht zu interpretieren, so dass der Mitarbeiter ggf. bereits geschützt ist, obwohl die Whistleblower-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.

Ferner kann eine solche Meldestelle auch als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Angestellten und Anteilseignern verstanden werden, da man mit einer Meldestelle ganz klar zum Ausdruck bringt, dass Fehlverhalten im Unternehmen nicht toleriert wird.

Outsourcing der Meldestelle möglich

Die UIMCert stellt Unternehmen eine unparteiische Meldestelle zur Verfügung. Eingehende Meldungen werden vertraulich untersucht und erforderliche Folgemaßnahmen erarbeitet. Informations- und Schulungsangebote für Mitarbeiter und Management runden das Angebot ab.

„Unternehmen sind gut beraten, die Vorgaben der EU-Richtlinie schon jetzt umzusetzen.“ erläutert UIMCert-Geschäftsführerin Arlette Schilde-Stenzel. „Zum einen ist es im Interesse jedes Unternehmens, Risiken aufgrund von rechtlichen Auseinandersetzungen zu reduzieren, zum anderen stärkt es das Vertrauen der Mitarbeiter und Kunden in die Organisation.“ Für schnell entschlossene bietet UIMCert bis zum 28.02.2022 attraktive Earlybird-Konditionen an.



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Die UIMC ist eine gesellschaftergeführte mittelständische Unternehmensberatung mit den Kerngebieten Datenschutz und Informationssicherheit; im Datenschutz gehören wir zu den marktführenden Beraterhäusern. Wir bieten als Vollsortimenter sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten der Analyse, Beratung, Umsetzung und Schulung/Sensibilisierung bis hin zum Komplett-Outsourcing des Beauftragten an. Das Schwesterunternehmen UIMCert ist als sachverständige Prüfstelle für die Norm ISO/IEC 27001 von der DAkkS akkreditiert.


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