Eine Erweiterung des Paragraphen 136 der Strafprozessordnung (StPO) macht ab dem 01. 01. 2020 Videoaufzeichnungen in bestimmten Fällen verbindlich. Johnson Controls bietet hierzu eine mobile Plug-and-Play-Einheit an, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und eine kurzfristige Nachrüstung problemlos möglich macht.
Audio- und Videoaufnahmen bei Vernehmungen Beschuldigter werden durch Polizei und Justiz bereits vielfach eingesetzt, sind aber zurzeit noch nicht verbindlich vorgeschrieben. Dies ändert sich ab dem 1. Januar 2020. Eine Aufzeichnungspflicht von Vernehmungen gemäß § 136 StPO besteht
wenn Verdacht auf ein vorsätzlich begangenes Tötungsdelikt besteht (§ 136 Abs. 4 Nr. 1 StPO) oder
eine Aufzeichnung der besseren Wahrung schutzwürdiger Interessen von Minderjährigen dient oder Beschuldigte vernommen werden, die erkennbar unter eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder schwerwiegenden seelischen Störungen leiden (§ 136 Abs. 4 Nr. 2 StPO).
Für die gesetzeskonforme Durchführung von Vernehmungen nach § 136 Abs. 4 Nr. 1 und 2 bietet Johnson Controls jetzt eine portable Komplettlösung an: In einer kompakten und stabilen Tasche sind sämtliche für eine Videoaufzeichnung notwendigen Komponenten zusammengefasst. Das Komplettpaket MultiCapture MC V4 enthält neben zwei Kameras ein Windows-10-Notebook und eine verschlüsselt arbeitende USB-Festplatte sowie alle erforderlichen Kabel, die sicher mit der Tasche verbunden sind.
Das Plug-and-Play-System ist einfach aufzubauen und intuitiv zu bedienen. MultiCapture MC V4 bietet hervorragende Video- und Sprachverständlichkeit und arbeitet nach gängigen Industrienormen (HD-HDTV Video H.264, Audio: AAC, 16 Bit). Die Speicherung erfolgt ausschließlich auf externe, passwortgeschützte, AES-256-verschlüsselte Festplatten oder NAS. Damit erfüllt MultiCapture MC V4 die BSI-Vorgabe nach § 9 BDSG.
Die Authentizität der Aufnahmen wird gerichtsverwertbar dokumentiert, dabei blendet das System automatisch eine Zeitquelle ins Videobild ein (DCF77 oder GPS).
Zusätzliche Transfer- und Konferenzfunktionen ermöglichen die Live-Bild- und Tonübertragung in weitere Räume oder den Gerichtssaal, Konferenzen mit einem Zeugenraum sowie die telefonische Einbeziehung eines Übersetzers. Zusätzlich kann man Fremdquellen einbinden, die während der Vernehmung abgespielt werden, zum Beispiel Handy, PC, DVD oder Internet.
MultiCapture MC V4 ist ebenfalls als stationäre Lösung erhältlich.
„Wer die neuen Vorgaben des Paragraphen 136 einhalten muss oder Vernehmungen besser dokumentieren möchte, der kann mit MultiCapture MC V4 schnell und ohne großen Schulungs- und Installationsaufwand nachrüsten“, erklärt Reinhold van Ackeren, Director Marketing & Business Development Strategy, DACH, bei Johnson Controls. „Das System eignet sich aber noch für viele weitere Einsatzbereiche, beispielsweise zur Dokumentation von Therapiesitzungen.“
MultiCapture MC V4 ist ab sofort verfügbar.
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