TÜV SÜD Whitepaper zur Datenschutz-Grundverordnung Teil 2

Pflichten für Unternehmen und Betroffenenrechte

Pressemeldung der Firma TÜV SÜD AG

Bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 dauert es nicht mehr lange. Auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland wird durch das „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“ aktualisiert. Worauf Unternehmen künftig achten und welche Pflichten sie erfüllen müssen, haben die Datenschutzexperten von TÜV SÜD in einem weiteren Whitepaper zusammengefasst.

Der Fokus des zweiten TÜV SÜD Whitepapers zur DSGVO „Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung Teil 2“ liegt vor allem auf den Pflichten für Unternehmen – insbesondere in der Dokumentation von Prozess- und Vertragsgestaltung. Ein zweiter Schwerpunkt sind die Betroffenenrechte. Hier gibt es Neuregelungen in den Bereichen Auskunftsrecht und Recht auf Löschung eigener Daten. Neben einer Zusammenfassung der wichtigsten Informationen rund um diese beiden Themenblöcke enthält das Whitepaper zahlreiche Praxistipps für die Umsetzung der Neuerungen im eigenen Unternehmen. Außerdem werden jeweils auch die Anforderungen aus dem angepassten nationalen Recht aufgeführt und erläutert.

Das komplette Whitepaper finden Interessenten unter https://www.tuev-sued.de/akademie-de/newsletter/downloads-services/white-paper-die-neue-eu-dsgvo-teil-2.



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Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 24.000 Mitarbeiter sorgen an mehr als 800 Standorten in über 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de


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