Wer haftet bei Ausrutschen auf nassem Boden?

Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Nicht nur bei Regen, auch im Winter ist der Boden oft nass. Meistens ist damit auch der Boden im Eingangsbereich einer Location, eines Supermarktes, einer Apotheke usw. betroffen. Passiert es, dass ein Besucher ausrutscht, stellt sich oft die Frage, ob der Eigentümer bzw. Veranstalter das hätte verhindern müssen (und können).

Die Gerichte unterscheiden tatsächlich:

Muss der durchschnittlich aufmerksame Gast ggf. damit rechnen, dass es im Eingangsbereich rutschig ist? Z.B. weil es draußen regnet oder schneit und damit auf der Hand liegt, dass es auf den ersten Metern in einem Gebäude auch nass sein könnte?

Ist es dafür auch ausreichend hell, wird der Gast nicht besonders abgelenkt, um die Gefahrenstelle zu erkennen?

Das Amtsgericht München hat vor kurzem bspw. entschieden, dass eine Apotheke keine gesteigerten Sorgfaltspflichten treffe: Der Besucher einer Apotheke werde nicht besonders abgelenkt durch das Warenangebot und es sei normalerweise ausreichend hell. Das AG München argumentiert, dass in Apotheken regelmäßig kein Publikumsandrang herrsche, der die Einsehbarkeit des Bodenbereichs für Kunden signifikant einschränkt.

Das bedeutet aber automatisch nicht, dass bspw. bei Veranstaltungen mit hohem Publikumsandrang eine Haftung des Veranstalters oder Betreibers besteht: Der gemeine Besucher kann sich auch hier denken, dass es auf den ersten Metern nass sein kann, wenn es draußen auch nass ist. Und: Jeder weiß, dass man selbst bei häufigem Wischen einen Boden bei starkem Publikumsverkehr niemals trocken bekäme, sodass man umso mehr auch vorsichtig gehen muss.

 



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Kriegsstraße 37
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1205-00
Telefax: +49 (721) 1205-05
http://www.schutt-waetke.de

Ansprechpartner:
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
+49 (721) 120-500

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien. Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche. Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.