Post vom Datenschutz?

Datenschutzaufsichtsbehörden prüfen derzeit grenzüberschreitende Datenübermittlungen

Pressemeldung der Firma procilon GROUP

Viele Unternehmen erhalten in diesen Tagen Post von den Datenschutzaufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer. Inhaltlich geht es dabei um eine Überprüfung des Umgangs mit personenbezogenen Daten und insbesondere um deren „Abfluss“ aus dem EU-Binnenmarkt. Dies geschieht oft unbewusst durch die Nutzung innovativer Cloud-Angebote, die zugegebener Weise oft aus Nicht-EU-Staaten heraus angeboten werden. Schnell hat man bei solchen Diensten per Mausklick die AGBs bestätigt, die durchaus Hinweise zum Umgang mit Daten bzw. dem Datenschutz enthalten, oft aber nicht gelesen werden, in Englisch abgefasst oder unverständlich sind. Prinzipiell begeben sich Unternehmen hier auf juristisches Glatteis und machen sich trotz Privacy-Shield & Co im Zweifelsfall strafbar.

Im Moment wird dieses Thema von vielen Verantwortlichen gern verdrängt, aber spätestens im Jahr 2018, mit der Wirksamkeit der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), drohen hier drakonische Sanktionen, die schnell Millionenhöhe erreichen können. Abhilfe kann hier nur Expertenrat schaffen, der beim Lesen der Vertragsbedingungen unterstützt, Nicht-EU-Recht interpretieren kann und sich darüber hinaus mit dem Datenschutz auskennt.

Genau solchen Herausforderungen widmet sich das Team von jurcons, ein in Leipzig ansässiges Beratungshaus, das sich aus amerikanischen und deutschen Juristen, zertifizierten Datenschutzbeauftragten und IT-Sicherheitsexperten zusammensetzt.

„Bei jurcons haben wir eine einzigartige Expertise geschaffen, die Unternehmen hilft, im Dschungel der internationalen Angebote Orientierung zu finden und Verstöße gegen den Datenschutz zu vermeiden. Dabei hilft natürlich auch die Kenntnis über die Denkweise der Anbieterseite, da es so etwas wie den deutschen Datenschutz in den USA nicht mal ansatzweise gibt. Dort wird das Thema eher als Innovationsbremse gesehen“, so Karl Kuras, amerikanischer Rechtsanwalt aus dem jurcons-Team. Er ergänzt: „Als Juristen und Datenschutzbeauftrage wollen wir nicht nur beratend tätig sein. Am Ende geht es auch darum, wie sich Mandanten auf die Anforderungen aus der EU-DSGVO vorbereiten und geeignete und vor allem sinnvolle technische sowie organisatorische Maßnahmen ergreifen können. Hier ist die Einbettung der jurcons in die procilon GROUP mit ihrer IT-Sicherheitsexpertise ein Garant für erfolgreiches Handeln.“



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