Pressemeldung der Firma mod IT GmbH
In Deutschland gilt das IT-Sicherheitsgesetz bereits seit gut einem Jahr. Vielen IT-Verantwortlichen ist die Dringlichkeit des Themas trotzdem nicht bewusst. Und damit auch nicht die Notwendigheit zur Umsetzung erweiterter IT-Sicherheitsauflagen.
Betroffen von dem Gesetz sind insbesondere Betreiber sogenannter kritischer Infrastrukturen. Also Unternehmen wie Energieversorger, Wasserbetriebe oder Telekommunikations-Dienstleister. Doch auch alle anderen Unternehmen sollten Ihre eigene Sicherheitslage kritisch hinterfragen und ggf. Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Etablierung eines Schwachstellen-Managements.
Wie Sie Ihr Unternehmen vor Cyberangriffen schützen können, lesen Sie über den unten stehenden Link.
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Telefon: +49 (5561) 922-0
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