Wer haftet bei einem Unfall, wenn Werbetafel umfällt?

Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Auf einer Veranstaltung gibt es eine Reihe potentieller Stolpergefahren: Stufen, Kanten, Kabel, Rohre… aber auch dann, wenn Gegenstände umfallen. Das Oberlandesgericht Jena hat entschieden, dass man nicht immer für alles verantwortlich ist.

Was war passiert: Eine Frau war über eine umgefallene ca. 1 Meter x 60 cm großes Werbetafel gestürzt, das zuvor an einen Blumenkübel gelehnt war.

Folgende Grundsätze hat das Gericht dazu nun aufgestellt:

Auch wenn das Risiko gering ist, dass eine Werbetafel überhaupt umfallen kann, kann sich für den Werbenden eine Pflicht zur Sicherung der Werbetafel ergeben, wenn im Falle des Umfallens besonders schwere Schäden drohen oder ein Schadenseintritt dann in hohem Maße wahrscheinlich ist.

Größe, Gewicht, scharfe Kanten?

Besonders schwere Schäden treten dann bspw. auf, wenn auf Grund der Eigenart der Tafel (Gewicht, Größe, Scharfkantigkeit etc.) besondere Gefahren aus dem Vorgang des Umfallens als solchem drohen, insbesondere, dass Menschen getroffen und verletzt werden.

Der Aufstellort

Besonderheiten des Aufstellortes können ausschlaggebend sein. So kann die Wahrscheinlichkeit der Verletzung von Passanten dort deutlich erhöht sein, wo ein extrem hohes Verkehrsaufkommen herrscht, wie z.B. bei Massenveranstaltungen.

Dasselbe kann gelten, wenn in dem Bereich der Werbetafel Fußgänger in besonderem Maße abgelenkt sind, sodass dem Gehweg und etwaigen dort befindlichen Hindernissen verminderte Aufmerksamkeit zuteil wird.

Vorher schon mal passiert?

Besondere Sorgfalt verpflichtende Sonderkenntnisse können frühere Unfälle sein. Dann kann der Verantwortliche verpflichtet sein, künftige Unfälle zu vermeiden.

Thomas Waetke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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