Beitragssätze der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) für 2015 stabil
Die gute Konjunktur und ein wirksamer Arbeitsschutz haben positive Auswirkungen auf die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Arbeitgeberbeiträge für die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) bleiben für das Jahr 2015 stabil. „Einer der Hauptgründe hierfür ist die gute Prävention in unseren Mitgliedsbetrieben sowie die daraus resultierenden rückläufigen Unfallzahlen“, freut sich Dr. Albert Platz, Vorsitzender der BGHM-Geschäftsführung. Des Weiteren trage die Lohnsummenentwicklung der bei der BGHM versicherten Unternehmen zur Stabilität der Beiträge bei. Gleichzeitig stieg die Beschäftigtenzahl der Branchen Holz und Metall sowie der freiwillig bei der BGHM versicherten Personen auf rund 4,6 Millionen.
Nachträgliche Beitragsdeckung
Im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Versicherungen arbeiten sämtliche Träger der gesetzlichen Unfallversicherung rein kostendeckend und sind arbeitgeberfinanziert. Der von den Arbeitgebern zu entrichtende Betrag wird nach Ablauf eines Kalenderjahres errechnet und setzt sich aus den Arbeitsentgelten, der Gefahrklasse sowie dem so genannten Beitragsfuß zusammen.
Das Arbeitsentgelt ist die von der Unternehmensleitung im Lohnnachweis gemeldete Summe der an die Beschäftigten gezahlten Bruttoentgelte. Aus der Veranlagung des Unternehmens zum Gefahrtarif ergibt sich die Gefahrklasse der verschiedenen Unternehmenszweige, wie zum Beispiel Gießereien, Schreinereien oder Stahlbauunternehmen. Der Beitragsfuß, auch Umlageziffer genannt, errechnet sich aus den im Lohnnachweis gemeldeten Entgeltsummen und den Ausgaben der Berufsgenossenschaft. Dieser wird jährlich vom Vorstand der BGHM beschlossen.
Versand der Beitragsbescheide startet
Die BGHM startet ab sofort mit dem Versand der Beitragsbescheide an ihre Mitgliedsunternehmen. Eine Grundlage für die Beitragsberechnung bildet der am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Gefahrtarif. Mit dem Lohnnachweis wurden der BGHM die gezahlten Entgelte bereits gemeldet. Der Vorstand der BGHM beschloss in seiner Sitzung am 19. April 2016 die Beitragsfüße. Damit kann die Benachrichtigung der Mitgliedsunternehmen über ihre zu entrichtenden Beiträge starten.
Ausführliche Informationen zur Beitragserhebung und Beitragsberechnung können Sie auf der BGHM-Homepage unter http://www.bghm.de/… abgerufen werden.
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