Guter Arbeitsschutz – stabile Beiträge

Beitragssätze der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) für 2015 stabil

Pressemeldung der Firma Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Die gute Konjunktur und ein wirksamer Arbeitsschutz haben positive Auswirkungen auf die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Arbeitgeberbeiträge für die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) bleiben für das Jahr 2015 stabil. „Einer der Hauptgründe hierfür ist die gute Prävention in unseren Mitgliedsbetrieben sowie die daraus resultierenden rückläufigen Unfallzahlen“, freut sich Dr. Albert Platz, Vorsitzender der BGHM-Geschäftsführung. Des Weiteren trage die Lohnsummenentwicklung der bei der BGHM versicherten Unternehmen zur Stabilität der Beiträge bei. Gleichzeitig stieg die Beschäftigtenzahl der Branchen Holz und Metall sowie der freiwillig bei der BGHM versicherten Personen auf rund 4,6 Millionen.

Nachträgliche Beitragsdeckung

Im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Versicherungen arbeiten sämtliche Träger der gesetzlichen Unfallversicherung rein kostendeckend und sind arbeitgeberfinanziert. Der von den Arbeitgebern zu entrichtende Betrag wird nach Ablauf eines Kalenderjahres errechnet und setzt sich aus den Arbeitsentgelten, der Gefahrklasse sowie dem so genannten Beitragsfuß zusammen.

Das Arbeitsentgelt ist die von der Unternehmensleitung im Lohnnachweis gemeldete Summe der an die Beschäftigten gezahlten Bruttoentgelte. Aus der Veranlagung des Unternehmens zum Gefahrtarif ergibt sich die Gefahrklasse der verschiedenen Unternehmenszweige, wie zum Beispiel Gießereien, Schreinereien oder Stahlbauunternehmen. Der Beitragsfuß, auch Umlageziffer genannt, errechnet sich aus den im Lohnnachweis gemeldeten Entgeltsummen und den Ausgaben der Berufsgenossenschaft. Dieser wird jährlich vom Vorstand der BGHM beschlossen.

Versand der Beitragsbescheide startet

Die BGHM startet ab sofort mit dem Versand der Beitragsbescheide an ihre Mitgliedsunternehmen. Eine Grundlage für die Beitragsberechnung bildet der am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Gefahrtarif. Mit dem Lohnnachweis wurden der BGHM die gezahlten Entgelte bereits gemeldet. Der Vorstand der BGHM beschloss in seiner Sitzung am 19. April 2016 die Beitragsfüße. Damit kann die Benachrichtigung der Mitgliedsunternehmen über ihre zu entrichtenden Beiträge starten.

Ausführliche Informationen zur Beitragserhebung und Beitragsberechnung können Sie auf der BGHM-Homepage unter http://www.bghm.de/… abgerufen werden.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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Telefax: nicht vorhanden
http://www.bghm.de



Dateianlagen:
    • (Quelle: Rynio Productions - Fotolia.com) Die Mitgliedsbeiträge für bei der BGHM versicherte Unternehmen bleiben stabil. (Symbolbild Beiträge).
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben - Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,5 Mio. Beschäftigten in den mehr als 214.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.


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