TeleTrusT: IT-Sicherheitsgesetz nur ein erster Schritt

Pressemeldung der Firma TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V.

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) begrüßt das Inkrafttreten des "Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme" (IT-Sicherheitsgesetz; ITSiG) als legislativen Schritt zur Verbesserung der IT-Sicherheitslage in Deutschland. Die Wirkung des Gesetzes hängt wesentlich von der Ausgestaltung der avisierten Rechtsverordnung ab, die bestimmen wird, welche Sektoren als Kritische Infrastrukturen (KRITIS) gelten, und wie die Chance zur Schaffung von branchenspezifischen Sicherheitsstandards genutzt werden wird. Daneben sind zahllose Unternehmen aus der IKT-Branche durch das ITSiG sofort betroffen. Für sie gilt keine Übergangsfrist. TeleTrusT bietet Umsetzungsunterstützung und setzt sich zugleich für die Optimierung des Gesetzes ein.

Aus Sicht von TeleTrusT bedarf es neben der Benennung der Kritischen Infrastrukturen im Sinne des Gesetzes vor allem konkreter Bewertungskriterien für IT-sicherheitsrelevante technische und organisatorische Vor-kehrungen. Ebenso muss die Verfahrensweise bei den Meldepflichten von IT-Sicherheitsvorfällen an das BSI sowie die reaktiven Befugnisse des BSI rechtlich und praktisch ausgestaltet werden. Die diesbezügliche Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen muss beseitigt werden.

Von den großen Betreibern Kritischer Infrastrukturen bis hin zu Betreibern von Internet-Plattformen und kleiner Webseiten ist eine ganz erhebliche Anzahl von Unternehmen unmittelbar durch das Gesetz betroffen. Das Gesetz lässt aber beispielsweise offen, nach welchen Maßstäben Telemediendiensteanbieter technische und organisatorische Vorkehrungen zu treffen haben und in welchem Verhältnis diese zum hergebrachten technischen Datenschutz stehen. Dazu erklärt RA Karsten U. Bartels LL.M., TeleTrusT-Vorstandsmitglied und Leiter der TeleTrusT-AG "Recht": "TeleTrusT wird sich dafür einsetzen, die bestehenden Unklarheiten des IT-Sicherheitsgesetzes gemeinsam mit allen Akteuren anzugehen – gleichzeitig gestalten wir für Unternehmen transparente und handhabbare Lösungen zur Umsetzung des neuen Gesetzes."

Diesen Prozess begleitet TeleTrusT mit der Kompetenz der organisierten IT-Sicherheitswirtschaft in Deutschland technisch, organisatorisch und rechtlich. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Anforderungen des ITSiG zu Maßnahmen nach dem Stand der Technik. Das Gesetz trifft jedoch keinerlei materielle Aussagen zum Inhalt des Standes der Technik.

Bartels: "TeleTrusT hat jüngst einen verbandsinternen Arbeitskreis ‚Stand der Technik‘ innerhalb der TeleTrusT-AG ‚Recht‘ initiiert, um aus Sicht der IT-Sicherheitslösungsanbieter und -berater, den betroffenen Wirtschaftskreisen Handlungsempfehlungen und Orientierung zu geben. Dieser Arbeitskreis wird die Frage beantworten, wie sich der jeweilige Stand der Technik im Sinne des Gesetzes in Bezug auf IT-Sicherheit bestimmen lässt und welche rechtlichen Maßgaben wie umzusetzen sind."

Unter https://www.teletrust.de/… und https://www.teletrust.de/… werden fortlaufend aktualisierte Informationen zum Thema bereitgehalten.    



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