Maschinensicherheit im Zeitalter der Industrie 4.0

BGHM richtet Fachveranstaltung „Maschinen“ in Herzogenaurach aus

Pressemeldung der Firma Berufsgenossenschaft Holz und Metall

„Fortschritt und Maschinensicherheit werden auch im Zeitalter der vierten industriellen Revolution entscheidend durch kontinuierlichen Wissensaustausch gefördert.“ Mit diesen Worten begrüßte Dr. Christoph Hecker, Leiter der Hauptabteilung Sicherheit und Gesundheit der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), die Gäste der Fachveranstaltung Maschinen am 25.6. in Herzogenaurach. Unter dem Leitgedanken Anlagensicherheit in Konstruktion und Betrieb erhielten Maschinenhersteller und -betreiber, Sicherheitsfachkräfte sowie interessierte Fachleute Einblick in die neuesten Entwicklungen in den Technologien, den Normungen und Vorschriften für Maschinen.

Die Beiträge des ersten Themenblocks befassten sich mit den Auswirkungen und Potenzialen der „Industrie 4.0“, der Informatisierung der Fertigungstechnologie, in Bezug auf Produktions- und Arbeitsprozesse. In einem zweiten Schritt stellten Fachleute neue, für Maschinen relevante EU-Richtlinien und Verordnungen vor.

Fertigungssysteme werden immer intelligenter

Die Automobilproduktion mit zunehmend komplexen Roboteranlagen kann als ein Beispiel für die neuen Dimensionen der Nutzung von Automationstechnologien gesehen werden. Ines Reinhardt von der Daimler AG verdeutlichte dies am Beispiel „mobile Mensch-Roboter-Kooperation“. Solche kollaborierenden Systeme, bei denen Roboter und Menschen eng zusammenarbeiten, gilt es sicher und rechtskonform umzusetzen. Im Anschluss gab Dr. Burkhard Leifhelm (HELLA KGaA Hueck & Co) unter dem Titel „Fertigungssysteme beherrschen in der Industrie 4.0 – Fokus Mensch“ einen Zwischenbericht aus dem BMBF-Projekt ELIAS, das noch bis Dezember 2016 läuft. „Ziel des Projektes ist das mitarbeiterspezifische Qualifizieren im Arbeitsprozess durch Nutzung der neuen Technologie im Zuge der Industrie 4.0“, erläuterte Leifhelm. Hierzu soll die Fertigungstechnik „intelligenter“ werden und die Menschen bei der komplexer werdenden Arbeit unterstützen: Produktionsprozesse werden schneller ‒ und sicher ‒ beherrscht. So erprobt HELLA bereits heute maschinendatenbasierte Informationssysteme an Montagelinien, die der bedienenden Fachkraft bei Problemen Entscheidungshilfen für die Fehlerbehebung anbieten und Informationen speichern, um die Fehler künftig gänzlich zu vermeiden.

Neue Richtlinien für mehr Sicherheit

Carsten Diekel vom Präventionsdienst der BGHM stellte die neue EU-Richtlinie 2013/35/EU zu elektromagnetischen Feldern beim Betrieb von Maschinen vor. „Hier geht es um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer“, betonte er. „Die Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Menschen hängt stark von deren Frequenz ab. Um eine Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit zu vermeiden, hat die WHO neue Grenzwerte festgelegt.“ Die Richtlinie beruht auf dem aktuellsten Stand dieser Forschung. „Für den für die Metallindustrie relevanten niederfrequenten Bereich der magnetischen Flussdichte stellt die EU-Richtlinie keine Verschärfung dar“, beruhigte Diekel jedoch die Unternehmensvertreter. „Lediglich für Arbeitsplätze mit Maschinen, die im Übergangsbereich von 100 kHz bis 1 MHz arbeiten, z.B. induktives Härten, müssen Betriebe eine Neubewertung durchführen“, resümierte er.

Auch bezüglich der neuen Betriebssicherheitsverordnung zum Maschinenumbau, die am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist, besteht in der Holz- und Metallbranche Informationsbedarf hinsichtlich des Gebraucht- und Altmaschinenbestandes. Fragen hierzu beantwortete BGHM-Fachmann Alois Hüning: „Der Fachbereich Holz und Metall bereitet derzeit für die Betriebe eine Handlungsanleitung für die Maschinenpraxis vor.“ Zum Thema „Wesentliche Veränderungen an Maschinen“ gibt es bereits ein aktuelles Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Es hilft bei der Beantwortung der Frage, wann Umbauten als wesentlich zu bewerten sind und somit als eine neue Maschine gelten, die der EG-Maschinenrichtlinie und den Anforderungen für das Bereitstellen unterliegt. „Dieser Fall tritt erst dann ein, wenn an den Maschinen nach einem Umbau keine ausreichenden Risikominderungen durch einfache Schutzeinrichtungen möglich sind“, erläuterte Hüning. Das Interpretationspapier gibt durch seine klare Struktur und Anwenderfreundlichkeit den Betrieben Planungssicherheit bei Umbauten.

Abschließend zeigte Jens Rothenburg von der Euchner GmbH anhand von Beispielen neue Wege zur sicheren Betriebsartenwahl auf, um Manipulationen an Maschinen zu vermeiden. Dabei unterschied er zwischen „Security“ und „Safety“: Nur letztere sind Zugangssysteme, die auch die Sicherheitsfunktionen nach den Maschinenrichtlinien erfüllen. „Elektronische Schlüssel öffnen den Weg dorthin und binden ein nicht sicheres Gerät wie einen Touchscreen in die Sicherheitstechnik ein. Diese Schlüssel lassen sich unter anderem für die Mitarbeiter personalisieren, erhalten ein Verfallsdatum und werden bei Verlust über eine zentrale Datenbank gesperrt“, resümierte Rothenburg. Eine von den Referenten und den Gästen gemeinsam geführte Abschlussdiskussion rundete den Erfahrungs- und Wissensaustausch auf der Fachveranstaltung ab.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz
Telefon: +49 (6131) 802-0
Telefax: nicht vorhanden
http://www.bghm.de

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben - Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,5 Mio. Beschäftigten in den mehr als 214.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.