Datenschutzsiegel – Instrument um Datenschutzniveau in der Praxis zu erhöhen

Pressemeldung der Firma DSZ Datenschutz Zertifizierungsgesellschaft mbH

In der letzten Woche stellte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Lepper seinen 22. Tätigkeitsbericht vor. Erwähnung fand u.a. seine Arbeit am Siegelmodell.

„Viele Unternehmen und andere verantwortliche Stellen möchten ihre Datenverarbeitung im Wege einer Zertifizierung überprüfen lassen und das Ergebnis gegenüber ihren Kundinnen und Kunden mit einem Siegel dokumentieren. Eine so verstandene freiwillige Zertifizierung, die verlässlich bestehende Datenschutzanforderungen spezifiziert und als ein aus eigenem Antrieb veranlasstes Vorgehen flä-chendeckend zu einer Überprüfung von vor Ort ergriffenen Datenschutzmaßnahmen zu führen ver-mag, kann einen bedeutenden Beitrag für den Datenschutz leisten.", sagte Herr Lepper.

Herr Lepper sprach bereits in seinem Bericht 2013 an, dass ein Datenschutzaudit unter bestimmten Voraussetzungen ein Fortschritt für den Datenschutz wäre.

Die Fachverbände „Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V." und „Ge-sellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V." haben deshalb ein Datenschutzsiegel basierend auf dem Datenschutzstandard „DS-BvD-GDD-01" speziell für die Auftragsdatenverarbei-tung entwickelt. Das Datenschutzsiegel tritt neben bestehenden Zertifikaten wie z.B. nach ISO 270001 und die Eckpunkte sind: Unabhängige Auditoren führen Vor-Ort-Prüfungen durch, die Prüfung basiert auf dem öffentlich zugänglichen Datenschutzstandard, alle Auditoren sind speziell ausgebildet und zertifiziert, die Prüfberichte und Empfehlungen der Auditoren werden von einem Zertifizierungsaus-schuss überprüft und die Prüfberichte sind öffentlich zugänglich.

Auftraggeber können das Siegel ihrem eigenen Kontrollermessen zugrunde legen und Auftragnehmer signalisieren Ihr gesetzeskonformes Datenschutzniveau. Kosten werden so eingespart und Vertrauen geschaffen.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Ulrich Lepper befürwortet die zugrunde liegende Gesamtkonzeption aus Standard und Zertifizierungs-ablauf.

Informationen zum Datenschutzsiegel erhalten Sie unter:

http://www.dsz-audit.de/datenschutzsiegel/

 



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Ist das Unternehmen in Sachen Datenschutz zuverlässig? Vor dieser Frage stehen nicht nur Verbraucher, sondern auch viele Unternehmen, die vertrauenswürdige Partner suchen. Ein gutes Datenschutzniveau ist unsichtbar. Es lässt sich weder an Produkteigenschaften noch an Kennzahlen wie Umsatz oder Mitarbeiteranzahl festmachen. Zahlreiche Presseberichte, die Tätigkeitsberichte der Datenschutzaufsichtsbehörden und auch Studien belegen Tag für Tag, dass ein gesetzeskonformes Datenschutzniveau nicht selbstverständlich ist. Die Fachverbände „Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.“ und „Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.“ haben deshalb ein Datenschutzsiegel basierend auf dem Datenschutzstandard „DS-BvD-GDD-01“ speziell für die Auftragsdatenverarbeitung entwickelt. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) befürwortet die zugrunde liegende Gesamtkonzeption aus Standard und Zertifizierungsablauf. Die zugrunde liegende Gesamtkonzeption erfüllt ebenfalls die Anforderungen des Beschlusses des Düsseldorfer Kreises, d.h. der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, vom 25./26. Februar 2014 an die Vergabe von Prüfzertifikaten. Innovationspreis IT - Best of 2015Die Initiative Mittelstand hat das Datenschutzsiegel mit dem Innovationspreis-IT „BEST OF 2015“ in der Kategorie „Qualitätsmanagement“ ausgezeichnet. Damit ist das Datenschutzsiegel unter den 20 besten Bewerbern in seiner Kategorie.


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