Neuerungen bei der Feuerwehr-Schutzbekleidung

Die neue DIN EN 469:2014

Pressemeldung der Firma Hohenstein Institute

Der Bereich der Persönlichen Schutzausrüstung hat in den letzten Jahren besonders von technischen Neuerungen profitiert. Optimierte Materialien und Verarbeitungstechniken aber auch Messverfahren spiegeln sich in der überarbeiteten Norm DIN EN 469 „Schutzkleidung für die Brandbekämpfung“ wider. Folgende grundlegende Aspekte haben sich dabei geändert:

– Festlegung eines definierten Vorgehens zur Prüfung der Überlappung.

– Bereich der Saugsperre ist auf 10 cm bei Jacken und 15 cm bei Hosen begrenzt.

– Wenn retroreflektierendes Material angebracht wird, dann muss eine Mindestfläche von 0,13 m² erreicht werden. Bei fluoreszierenden Material liegt die Mindestmenge bei 0,2 m².

– Materialprüfungen werden nach mindestens fünf Waschzyklen durchgeführt.

– Überprüfung der Beeinträchtigung der Nachimprägnierung: Auftraggeber gibt vor, nach wie viel Waschzyklen erneut imprägniert werden muss. Die Oberflächenbenetzung und die Beständigkeit gegen Durchdringen flüssiger Chemikalien sind nach der Imprägnierung erneut zu prüfen.

– Höchstwert für den Wasserdampfdurchgangswiderstand ist wieder eingeführt: 45 m² Pa/W bei Stufe 1.

– Ergonomische Anforderungen wurden gelöscht.

– Anhang E wurde durch Angabe der Norm ISO 13506 ersetzt.

In Zukunft wird die Schutzkleidung ebenfalls auf oder neben dem graphischen Symbol (das am Kleidungsstück angebracht ist), mit der Nummer und Ausgabedatum dieser Europäischen Norm gekennzeichnet sein, das heißt: EN 469: 2014. Anhand des Piktogramms ist zudem zu erkennen, mit welcher Hitzeschutzstufe X1 oder X2 (kombinierter Schutz gegen Flammen und Wärmestrahlung) die Kleidung ausgezeichnet wurde.



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