„Wenn ich mich als Sicherheitsdienstleister an Recht und Gesetz halte, bekomme ich bei der öffentlichen Hand in der Regel keinen Auftrag“, sagt Stephan Leukert im Interview mit Sicherheits-Berater direkt. Der Ausschreibungsexperte sieht den Grund dafür in der weitverbreiteten Vergabepraxis der öffentlichen Hand: Nicht das „wirtschaftlichste“ (wie in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen gefordert), sondern das „billigste“ Angebot erhalte in der Regel den Zuschlag. Dies sei nur möglich, weil die Zuschlagshoheit von den Sicherheitsentscheidern entkoppelt und auf die Einkäufer übertragen werde. Diese seien aber kaum in der Lage, die Qualität von Sicherheitsdienstleistungen zu beurteilen. DIE WELT hatte jüngst am Beispiel Bundeswehr bereits auf die Sicherheitsrisiken dieser Vergabepraxis hingewiesen.
Stephan Leukert von der von zur Mühlen’sche Unternehmungsberatung gibt Seminare, in denen er interessierten ausschreibenden Stellen zunächst die Marktmechanismen erklärt: „Um die Qualität von Sicherheitsdienstleistungen beurteilen zu können, muss man etwas von Personal- /Tarifpolitik verstehen und wissen, wie Preise auf Basis von Personalkosten kalkuliert werden“, sagt er. In den Seminaren macht er dann Qualitätsaspekte mess- und somit bewertbar.
Das komplette Interview wurde heute hochgeladen auf www.direkt.sicherheits-berater.de. Fragen von Journalisten beantwortet Stephan Leukert gern unter Tel. 0228 / 96293-28.
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