Verbesserter Schutz gegen Piraten – Startschuss für Zulassungsverfahren für bewaffnete Sicherheitsunternehmen auf Seeschiffen

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (bmwi)

Am heutigen Tage tritt die Seeschiffbewachungsverordnung zur verbesserten Bekämpfung der Piraterie in Kraft. Ab sofort können private Bewachungsunternehmen Anträge auf Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Koordinator der Bundesregierung für die Maritime Wirtschaft, Hans-Joachim Otto: „Heute ist ein wichtiger Tag für die maritimen Wirtschaft in Deutschland. Das BAFA nimmt ab sofort Anträge von Bewachungsunternehmen für bewaffnete Einsätze auf Seeschiffen entgegen. Mit dem neuen Zulassungsverfahren trägt die Bundesregierung zu mehr Sicherheit für die Besatzungen auf deutschen Seeschiffen bei. Das Problem der Piraterie ist nach wie vor hoch, wie der jüngste Überfall auf die Hansa Marburg gezeigt hat. Private Sicherheitsunternehmen müssen in Zukunft hohe Standards für die Auswahl des Sicherheitspersonals auf Seeschiffen erfüllen. International übernimmt Deutschland mit diesem Zulassungsverfahren eine Vorreiterrolle, um Sicherheit auf See und Rechtssicherheit für die Reeder herzustellen.“

Auch wenn es in jüngster Zeit am Horn von Afrika einen erfreulichen Rückgang der Piratenangriffe gab, stellt die Seepiraterie in anderen Regionen, insbesondere vor der westafrikanischen Küste, weiterhin eine massive Bedrohung für Leib und Leben von Seeleuten dar und verursacht jedes Jahr erhebliche wirtschaftliche Schäden. Die Bundesregierung bekämpft die Piraterie daher mit einem Bündel an Maßnahmen. Die jetzt in Kraft getretene Verordnung konkretisiert ein am 4. März 2013 in Kraft getretenes Gesetz, mit dem die gewerbe- und waffenrechtlichen Rahmenbedingungen für private bewaffnete Sicherheitsdienste auf hoher See geschaffen wurden.

Die Bewachungsunternehmen müssen im Rahmen des Zulassungsverfahrens darlegen, dass sie bestimmte Anforderungen an die betriebliche Organisation und Verfahrensabläufe erfüllen. Dabei haben sie vor allem sicherzustellen, dass nur geeignetes und zuverlässiges Personal an Bord von Seeschiffen eingesetzt wird.

Die Zulassungspflicht gilt ab dem 1. Dezember 2013 für in Deutschland niedergelassene Bewachungsunternehmen und für im Ausland niedergelassene Sicherheitsdienstleister, wenn diese auf Seeschiffen unter deutscher Flagge Bewachungsaufgaben durchführen wollen. In wenigen Tagen wird eine Durchführungsverordnung des BAFA in Kraft treten, die weitere Einzelheiten des Zulassungsverfahrens regelt.

Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:

http://www.bmwi.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (bmwi)
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 18615-5208
Telefax: +49 (30) 18615-5208
http://www.bmwi.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.