BYOD contra PUOCE

Sicherheit statt Leck

Pressemeldung der Firma datadirect network technology

Trends und Bewertungen, Chancen und Risiken, Strategien und Lösungsvorschläge einschließlich rechtlicher Fragestellungen wurden zum Thema „Mobile Device Management“ in einem von drei geführten Seminaren des WorldCafé’s der datadirect diskutiert.

Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen wie auch Unternehmer berieten, was bei der Einführung von BYOD beachtet werden muss.

Rüdiger Czieschla, Mitarbeiter der Stadtverwaltung Freiburg und Professor Dr. Stefan Ernst, Rechtsanwalt, die Seminar-Referenten, komprimierten und bewerteten nach der Diskussion pro und contra Argumente, wie das Verlassen betrieblicher Informationen und Daten durch Nutzer in die Public Cloud, w. z. Bsp. WhatsApp, Kontakte aus MS Outlook in der Cloud oder die Nutzung der Smart-Phones mit einer hohen Verbreitung, USB-Devices, fremder und remote-Applikationen, wie Apps.

Die Möglichkeiten sind das eine, die Anwender diejenigen, die Möglichkeiten nutzen wollen. Auch bei Verboten.

Es sind Mitarbeiter von Unternehmen und Behörden, denen durch Vorgaben und Regelungen, eine Verfahrensweise definiert werden muss.

Die Mehrzahl aller Seminarteilnehmer gab an, entweder dazu in Pilotprojekten zu sein bzw. sich selbst als Behörde oder Unternehmen überhaupt keine Lösung anbieten zu können.

Risikobehaftete Situationen.

Der subjektive Faktor liegt beim Mensch: Etablierte Vorgaben werden ignoriert, die private Nutzung explodiert, Grenzen zwischen privat und beruflich versickern und niemand ist dafür verantwortlich. Auch nicht der IT-Leiter?! Nein, auch der nicht?!

In ungesicherten Umgebungen arbeiten die Geräte ohne Schutz-Mechanismen und die Kommunikation wird über unbekannte Verfahren realisiert.

Die Mobile Geräte sind nicht durch IT-Sicherheitskonzepte transparent und kontrollierbar und Nutzerrechte sind nicht beschränkt. Das „fassen“ und verbreiten von Nutzerdaten ist automatisch gegeben.

Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ernst gab zu bedenken, dass BYOD mit arbeitsrechtlichen und Policy-Regelungen eingeführt werden kann, in denen Regelungen zur privaten Nutzung definiert werden und die schriftliche Einwilligung des Arbeitnehmers eingeholt werden sollte.

datadirect bietet u.a. für BYOD Kosten- und Nutzenanalysen an. Eine Mitarbeit in den Pilotprojekten für eine Befähigung zum sicheren Umgang der BYOD ist ein erweiterter Service, der immer häufiger abgerufen wird, sagt Thomas Nieberle, Geschäftsführer der datadirect. www.datadirect.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
datadirect network technology
Bötzingerstr. 48
79111 Freiburg
Telefon: 076147020
Telefax: nicht vorhanden
http://www.datadirect.de

Ansprechpartner:
Marlies Dyk
+49 (7271) 9797111



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.