Verbesserter Schutz gegen Piraten

Bundeskabinett beschließt Zulassungsverfahren für bewaffnete Sicherheitsunternehmen auf Seeschiffen

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (bmwi)

Das Bundeskabinett hat heute Regelungen für eine verbesserte Bekämpfung der Piraterie verabschiedet. Zwei neue Verordnungen regeln die Zulassung privater Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen zur Pirateriebekämpfung.

Dazu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Koordinator der Bundesregierung für die Maritime Wirtschaft, Hans-Joachim Otto: „Die Verordnungen machen den Weg frei für den Einsatz offiziell zugelassener privater Sicherheitsunternehmen auf deutschen Seeschiffen. Mit einem geordneten Zulassungsverfahren garantieren wir Rechtssicherheit für die Reeder und schaffen Sicherheit auf See. Dabei übernehmen wir international eine Vorreiterrolle bei der Einführung hoher Standards für die Auswahl von Sicherheitspersonal auf Seeschiffen. Die Zulassungsverordnungen sind ein wichtiger Beitrag der deutschen Bundesregierung zur Stärkung der http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/branchenfokus,did=196298.html“>maritimen Wirtschaft.“

Rund 90 Prozent des Welthandels werden auf dem Seeweg abgewickelt. Deutschland verfügt weltweit über die drittgrößte Handelsflotte. In den vergangenen Jahren sind Piratenüberfälle weltweit stark gestiegen. Auch wenn es in jüngster Zeit in einigen Regionen einen erfreulichen Rückgang der Piratenangriffe gab, stellt die Seepiraterie eine massive Bedrohung für Leib und Leben von Seeleuten dar und verursacht jedes Jahr erhebliche wirtschaftliche Schäden. Die Bundesregierung bekämpft die Piraterie durch ein Bündel von Maßnahmen. Dazu gehört auch die jetzt geregelte Beauftragung von privaten Bewachungsunternehmen zum Schutz der Schiffe in Hochrisikogebieten.

Die Verordnungen konkretisieren ein am 4. März 2013 in Kraft getretenes Gesetz, mit dem die gewerbe- und waffenrechtlichen Rahmenbedingungen für private bewaffnete Sicherheitsdienste auf hoher See geschaffen wurden.

Zuständig für die Durchführung des Zulassungsverfahrens ist das http://www.bmwi.de/DE/Ministerium/Geschaeftsbereich-des-BMWi/bundesamt-fuer-wirtschaft-und-ausfuhrkontrolle-bafa.html“>Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Die Bewachungsunternehmen müssen im Rahmen des Zulassungsverfahrens darlegen, dass sie bestimmte Anforderungen an die betriebliche Organisation und Verfahrensabläufe erfüllen. Die Sicherheitsunternehmen müssen sicherstellen, dass nur geeignetes und zuverlässiges Personal an Bord von Seeschiffen eingesetzt wird.

Die Zulassungspflicht gilt ab dem 1. Dezember 2013 für in Deutschland niedergelassene Bewachungsunternehmen und für im Ausland niedergelassene Sicherheitsdienstleister, wenn diese auf Seeschiffen unter deutscher Flagge Bewachungsaufgaben durchführen wollen. Anträge auf Zulassung können unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Verordnungen gestellt werden.

Die Verordnungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages.

Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:

http://www.bmwi.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (bmwi)
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 18615-5208
Telefax: +49 (30) 18615-5208
http://www.bmwi.de

Ansprechpartner:
Pressestelle des BMWi
+49 (3018) 615-6121



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.