Nun also doch: EU verklagt Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung

Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Der Streit zwischen Berlin und Brüssel um die Vorratsdatenspeicherung geht vor Gericht. Die EU-Kommission hat Deutschland jetzt – wie angekündigt – vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt und verlangt eine Geldstrafe in Millionenhöhe.

Deutschland hat bekanntlich nicht innerhalb der Umsetzungsfrist die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt. Diese EU-Richtlinie, die immerhin bereits 2006 erlassen wurde, schreibt den Mitgliedsstaaten vor, Telefon- und Internetdaten zu Fahndungszwecken mindestens sechs Monate zu speichern – ohne konkreten Anlass. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 das deutsche Umsetzungs-Gesetz gekippt und gleichzeitig konkrete Vorgaben gemacht, wie die Richtlinie verfassungskonform umzusetzen ist, nämlich mit einem transparenten rechtsstaatlichen Verfahren und umfangreichen Informations- und Auskunftsansprüchen der Bürger.

Letztendlich streiten sich bis heute das Justiz- und das Innenressort. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will am Liebsten gar keine Umsetzung. Ohne die anlasslose Speicherung aber ist die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus stark eingeschränkt.

Verzögerungen bei der Umsetzung könnten „negative Auswirkungen auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen“, meint jetzt auch die EU-Kommission und drängt daher auf eine schnelle Entscheidung in Deutschland.

Nach der Ankündigung des Bundesjustizministeriums soll aber wohl lieber die Geldbuße in Kauf genommen werden, anstatt endlich ein verfassungskonformes Gesetz zur Umsetzung auf den Weg zu bringen. Mit dem Bußgeld ließe sich sicherlich auch vernünftigeres anfangen.

Timo Schutt

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht



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