BvD begrüßt Erhalt des Datenschutzbeauftragten

Stellungnahme zum 2. Entwurf des geplanten neuen Bundesdatenschutzgesetzes

Pressemeldung der Firma Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt, dass die Voraussetzungen zur Benennung von Datenschutzbeauftragen für Unternehmen auch nach dem geplanten neuen Bundesdatenschutzgesetz erhalten bleiben sollen. Dem Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Behörden komme bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in deutsches Recht eine zentrale Rolle zu, heißt es in einer Stellungnahme des BvD zum zweiten Entwurf des Bundesinnenministerium zum Datenschutz-Anpassungs- und – Umsetzungsgesetz (ABDSG).

Der Datenschutzbeauftrage könne etwa die Anforderungen und betrieblichen Belange bei der Umsetzung von Datenschutz berücksichtigen. Für Unternehmen sei die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten deshalb die sicherste und wirtschaftlichste Maßnahme, die gesetzlichen Anforderungen praxisgerecht umzusetzen.

Im Beschäftigen-Datenschutz begrüßt der BvD die grundsätzliche Beibehaltung der bisherigen Regelungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz, um keine weiteren auslegungsbedürftigen Unsicherheiten für Unternehmen zu schaffen, mahnt jedoch für die nächste Legislaturperiode eine generelle Überarbeitung an.

Zu den geplanten Sonderregelungen bei der Datenverarbeitung durch Berufsgeheimnisträger weist der BvD darauf hin, dass durch Auskunftsrechte keine Kollision mit Informationen entstehen darf, die der berufsrechtlichen Verschwiegenheit unterliegen. Zusammen mit der noch ungeklärten Rechtslage, unter welchen Voraussetzungen die Einbindung von Dienstleistern durch Berufsgeheimnisträger zulässig ist, muss der Gesetzgeber auch die Kontrollrechte der Aufsichtsbehörden bei diesen Stellen rechtssicher gestalten.

„Das neue BDSG muss für Verantwortliche, Auftragsverarbeiter und Betroffene Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten schaffen – und keine neuen Baustellen aufmachen“, mahnt BvD-Vorstand Thomas Spaeing.

 

 



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
Budapester Strasse 31
10787 Berlin
Telefon: +49 (30) 26367760
Telefax: +49 (30) 26367763
http://www.bvdnet.de

Ansprechpartner:
Thomas Spaeing
BvD-Vorstandsvorsitzender
+49 (30) 26367760

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit rund 900 Mitgliedern fördert und vertritt die Interessen der Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Behörden. Der Verband bietet seinen Mitgliedern kompetente Unterstützung bei der täglichen Berufsausübung inkl. umfangreicher Weiterbildungsprogramme.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.