Dem Kollegen Roboter auf die „Finger“ schauen

Fachleute präsentieren bei Automatica praxistaugliches Messverfahren für mehr Sicherheit bei kollaborierenden Robotern

Pressemeldung der Firma Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Seit mehreren Jahrzehnten gehören Roboter zum Alltagsbild in Deutschlands Fertigungsindustrie. Durch die neu aufgekommenen kollaborierenden Roboter arbeiten nun Mensch und Maschine sprichwörtlich „Hand in Hand“. Diese Form der Zusammenarbeit bedingt neue Anforderungen an den Arbeitsschutz und entsprechende Überprüfungsmethoden. Die Fachleute der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und des Fachbereichs Holz und Metall (FBHM) der DGUV präsentieren hierzu auf der Automatica (21.-24.6.2016) erstmals ein in der Praxis einfach anwendbares Messverfahren, um die Zusammenarbeit mit dem Kollegen Roboter sicher zu gestalten. Besucherinnen und Besucher können sich anhand bereits zur Verfügung stehender Messgeräte von der Praxistauglichkeit des Verfahrens in Halle A4 am Stand 523 selbst überzeugen.

Kollaborierende Roboter sensibilisieren

„Ein Mensch merkt sofort, wenn irgendetwas zu viel Druck auf ihn ausübt. Beim Kollegen Roboter muss hingegen die Sensibilität erst programmiert werden.“ Mit diesen Worten beschreibt Christoph Meyer, Mitarbeiter im Sachgebiet Maschinen, Anlagen und Fertigungsautomation des Fachbereichs Holz und Metall, den Ausgangspunkt für die Konzeption des neuen Messverfahrens mit passendem Gerät. Kollaborierende Roboter dürfen bestimmte Grenzwerte für Kräfte und Drücke im Falle einer Kollision mit dem Menschen nicht überschreiten. Das von den BGHM Fachleuten optimierte Verfahren liefert hierzu alle notwendigen Daten. Das dazu verwendete Messgerät ist zudem auf den Praxiseinsatz im Unternehmen vor Ort zugeschnitten.

Downsizing für die Praxis

Als Grundlage diente eine Entwicklung des Instituts für Arbeitsschutz (IFA), die jedoch für einen wissenschaftlichen Nutzerkreis konzipiert war. „In der Praxis – also vor Ort im Betrieb – benötigt man einige dieser Messfunktionen nicht oder in reduziertem Umfang. Auf der Grundlage vielfältiger Erfahrungen in BGHM-Mitgliedsbetrieben haben wir das Verfahren mitsamt Gerät ‚abgespeckt‘ und kompakter gestaltet. Jetzt lässt es sich in optimierter Form auf die praktischen Anforderungen zur Einrichtung des Roboters im Betrieb anwenden“, freut sich Meyer.

Fundierte Beratungsangebote vor Ort

Ergänzend bieten die Fachleute von BGHM und FBHM am Messestand fundierte Beratungen zur Prüfung und Zertifizierung von Werkzeugmaschinen, weiterer Industrieroboter oder Teilaspekten der Maschinen, wie zum Beispiel sicherheitsbezogene Steuerungen. Gleichzeitig haben Standbesucherinnen und –besucher Gelegenheit, sich über die Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie zu informieren, was beim Inverkehrbringen neuer Maschinen zu beachten ist und welche formalen Anforderungen eine CE-Kennzeichnung beinhaltet.

Weitere Beratungsangebote richten sich unter anderem an potenzielle Käuferinnen und Käufer von Maschinen. „Eine Neuanschaffung sollte immer gründlich vorbereitet sein und die Anforderungen nebst eventueller Erweiterungsmöglichkeiten sollten präzise für den Hersteller formuliert werden“, sagt Meyer. Gleichzeitig seien die Verwendungsgrenzen der Maschine zu eruieren und sich hierzu intensiv mit dem Hersteller abzustimmen. Das gelte auch im Hinblick auf gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Betriebsarten, die meist bei der Investition aus dem Blick geraten. Ebenso sollten die späteren bedienenden Personen eng in diese Absprachen mit einbezogen werden und durch die Maschinenhersteller insbesondere hinsichtlich zusätzlicher Betriebsarten geschult werden. Am Messestand erklären die Fachleute, welche Schritte nötig sind, damit eine Neuanschaffung ihren Zweck sicher erfüllt.



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Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben - Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,5 Mio. Beschäftigten in den mehr als 214.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.


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