Das kürzlich vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ oder auch „IT-Sicherheitsgesetz“ wirkt sich auch auf das Telemediengesetz (TMG) aus. Dieses wurde bereits um technische und organisatorische Aspekte zur Datensicherheit ergänzt, wodurch für Anbieter im Online-Bereich ebenfalls neue Anforderungen zum Beispiel im Bereich von Verschlüsselungsverfahren entstehen. Daher bietet es sich gerade jetzt an, die eigene Homepage von unabhängigen Experten überprüfen zu lassen zum Beispiel durch den Website-Check von TÜV SÜD.
Der modular aufgebaute Website-Check prüft unter anderem, ob unerlaubte Zugriffe, insbesondere auf personenbezogene Daten möglich sind und ob eingesetzte Verschlüsselungsverfahren dem Stand der Technik entsprechen. Darüber hinaus wird geprüft, ob Angebote benutzerfreundlich gestaltet, also Funktionen und Optionen intuitiv bedienbar und zuverlässig sind. Die Experten von TÜV SÜD betrachten dafür die Homepage aus dem Blickwinkel des Benutzers und zeigen Optimierungs- und Verbesserungsmaßnahmen auf. Wesentliche Aspekte sind hier die Gestaltung und der Seitenaufbau sowie Inhalt und Transparenz – vor allem hinsichtlich Vollständigkeit und Verständlichkeit von Angaben wie Datenschutzerklärung und Impressum.
Online-Händler können sich neben dem Website-Check auch nach den Anforderungen der TÜV SÜD s@fer-shopping Zertifizierung prüfen lassen. Bei den hier angelegten Kriterien wurde von Anfang an sowohl auf organisatorische als auch auf technische Prüfbestandteile wert gelegt. Es werden zusätzlich die Transparenz des Bestellprozesses sowie der Umgang mit Nutzer- und Kundendaten getestet.
Weitere Informationen zum Website-Check und zu s@fer-shopping erhalten Interessenten unter www.safer-shopping.de.
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