Vortrag von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger beleuchtet, was das für den Einzelnen bedeutet
Vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Suchmaschinen-betreiber Google keine Ergebnisse mehr anzeigen darf, die eine natürliche Person in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzen. Dieses Urteil vom 13. Mai 2014 wurde als ein wichtiges Signal für den personenbezogenen Datenschutz begrüßt. Was aber hat sich seitdem konkret verändert? Werden Google und andere Suchmaschinenbetreiber in die Verantwortung zum Schutz der Nutzerdaten genommen? Welche Möglichkeiten haben Betroffene? Und nicht zuletzt: Was bedeutet dieses Urteil für die Meinungsfreiheit?
Zum Jahrestag der EuGH-Entscheidung gibt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unter dem Titel „Recht auf Vergessen bei Google. Was heißt das für den Einzelnen?“ am Dienstag, 12. Mai 2015, 19 Uhr im Museum für Kommunikation Berlin, Leipziger Straße 16, 10117 Berlin einen Überblick über die Konsequenzen. Die Bundesjustiz-ministerin a.D. wird dabei neben möglichen Auswirkungen auf die EU-Datenschutzgrundverordnungen auch die außereuropäische Umsetzung des Urteils durch Google beleuchten.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war Mitglied im Beirat, der den Suchmaschinengiganten Google nach der Urteilsverkündung beraten hatte. Die Entscheidungen und Empfehlungen veröffentlichte das Expertenteam im Januar diesen Jahres.
Recht auf Vergessen bei Google. Was heißt das für den Einzelnen?
Vortrag von Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
in Kooperation mit dem Museum für Kommunikation Berlin
Dienstag, 12. Mai 2015, 19 Uhr
Museum für Kommunikation Berlin,
Leipziger Straße 16, 10117 Berlin
Eintritt frei
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Weiterführende Links
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- [PDF] Pressemitteilung: Recht auf Vergessen