Entspannter arbeiten am Bildschirmarbeitsplatz
Wer täglich mehrere Stunden vor dem Rechner sitzt, kennt diese Symptome: Trockene Augen, Kopfschmerzen oder Verspannungen der Halswirbelsäule. Was die meisten nicht wissen: Ursache ist häufig das Tragen einer Alltagsbrille, die nicht für die Arbeit am PC geeignet ist. 3M hat als innovativer Anbieter von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ein neues Programm für Computerbrillen entwickelt, das visuelle Stresssymptome verhindern kann.
Die Arbeit am Bildschirm stellt den Körper vor eine große Herausforderung und kann zu starken Beschwerden führen. Davon sind besonders Träger von Lese- und Gleitsichtbrillen betroffen. Lesebrillen sind optimiert für den Nahbereich bis 40 cm. Gleitsichtbrillen bieten scharfe Sicht optimal für den Nahbereich und den Fernbereich ab 1 Meter. Die mittlere Distanz zwischen 40 cm und 1m, genau dort wo der Bildschirm steht, wird mit beiden Brillenarten nur schlecht bzw. unscharf abgebildet. Um scharf sehen zu können, nehmen Brillenträger eine unnatürliche Kopfhaltung ein. Dies führt zu Verspannungen, Kopfschmerzen oder überforderten/geröteten Augen und mindert dadurch die Leistungsfähigkeit. Eine spezielle Brille kann hier Abhilfe schaffen.
Höchste Qualität bei festen Preisen
Das 3M Programm für Computerbrillen besteht aus den beiden Paketen Computer Komfort und Computer Premium. Der große Vorteil: Jede Brille eines Pakets hat den gleichen Preis. Mit hochwertigen Essilor-Gläsern sind die Sehhilfen in Ergonomie und Material auf individuelle Gegebenheiten am Computerarbeitsplatz abgestimmt. Das Premiumpaket bietet neben einer guten Sicht im nahen und mittleren Bereich zusätzlich auch eine scharfe Sicht im Raum. Modische Fassungen, Entspiegelungen oder Antikratzbeschichtungen runden das Programm ab.
Anspruch auf Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz
Viele Mitarbeiter wissen nicht, dass sie durch die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV in verb. mit ArbMedVV) bei Bedarf Anspruch auf eine Sehhilfe für die Bildschirmarbeit durch den Arbeitgeber haben. Lassen sich Sehbeschwerden auf die Arbeit an Bildschirmgeräten zurückführen, dann muss der Arbeitgeber eine angemessene Untersuchung veranlassen. Erweist sich die normale Sehhilfe für die Bildschirmarbeit als ungeeignet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine spezielle Sehhilfe zur Verfügung stellen.
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