Arbeitskleidung muss gut sitzen, um wirklich Schutz zu bieten, aber auch bequem sein – schließlich wird sie den ganzen Tag getragen. Ein Manko besteht jedoch üblicherweise darin, dass Firmen von ihnen bestellte Arbeitskleidung nicht zurückgeben oder umtauschen können. Arbeitsschutzausrüster Ixkes ( http://www.ixkes.de ) geht hier andere Wege und räumt auch Unternehmen ein Recht auf Widerruf ein.
„Arbeitskleidung und -schutzausrüstung wird häufig auf gut Glück bestellt“, weiß Peter Ixkes, Betreiber des Spezialshops, zu berichten, „sei es, dass es sich um ganz neue Sortimentsprodukte handelt, oder auch nur in der Annahme, dass sich die optimale Größe und Passform eines Artikels auf einen anderen übertragen lässt. Doch gerade bei Arbeitsschutzkleidung, zum Beispiel Sicherheitsschuhen, ist dies meist nicht der Fall und die persönliche Anprobe durch den einzelnen Mitarbeiter deshalb ausgesprochen wichtig.“
Umtausch oder Rücksendung – ganz nach Wunsch
Damit Firmen Arbeitskleidung in Ruhe prüfen und einer Anprobe durch die Mitarbeiter unterziehen lassen können, gibt es bei Ixkes ein großzügiges 30-tägiges Widerrufsrecht, wie man es sonst nur vom Verbraucherrecht her kennt. „Die Unternehmen können auch gleich eine größere Auswahl an Artikeln bestellen und nicht Passendes einfach zurücksenden. So kommt schließlich jeder Mitarbeiter in den Genuss perfekt sitzender und bequemer Schutzkleidung“, erklärt Ixkes.
Doch auch sonst macht Ixkes seinen Kunden den Einkauf in jeder Hinsicht leicht. Auf Wunsch wird die bestellte Arbeitsschutzkleidung nämlich auf Rechnung versandt – und das sogar an Neukunden. Jeder Rechungskunde kann sich mit der Bezahlung zudem bis zu 30 Tage Zeit lassen. Was nicht gefällt oder richtig passt, kann umgetauscht oder auch ohne Umtausch ganz zurückgegeben werden. Die sonst übliche Verpflichtung zur Abnahme bestellter Ware entfällt.
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