Der „Stand der Technik“ ist ein zentraler Begriff der IT-Sicherheit. Er beschreibt ein Technologieniveau von technischen und organisatorischen Maßnahmen der IT-Sicherheit, das unter anderem nach dem IT-Sicherheitsgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung eingehalten werden soll. Im jetzt veröffentlichten TeleTrusT-Podcast „Stand der Technik“ mit RA Karsten U. Bartels und Tomasz Lawicki wird erklärt, wie der Begriff zu verstehen und umzusetzen ist.
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Im aktuellen TeleTrusT-Podcast behandelt RA Karsten U. Bartels LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorsitzender und Leiter der TeleTrusT-AG „Recht“ zusammen mit Tomasz Lawicki, m3 management consulting und Leiter des TeleTrusT-Arbeitskreises „Stand der Technik“, u.a. diese Inhalte:
– Wie kann man den Stand der Technik kurz erklären?
– Welche Beispiele zum Stand der Technik gibt es aus dem Alltag?
– Wie bestimmt man den Stand der Technik?
– Wie wird sich der Stand der Technik in Zukunft entwickeln?
– Welche Position wird der Stand der Technik einnehmen?
– Was sind die nächsten Schritte, um den Stand der Technik in den Unternehmen umzusetzen?
Karsten U. Bartels: „Wer nicht weiß, welche Bedeutung dem Stand der Technik rechtlich und technisch zukommt, kann sich nicht ‚IT-compliant‘ verhalten, kann IT-Sicherheitsmaßnahmen nicht gesetzeskonform umsetzen. Wir erläutern im aktuellen TeleTrusT-Podcast, wie man sich dem Thema nähert – und dass es inzwischen praxiserprobte Methoden gibt, den Stand der Technik zu ermitteln und festzustellen, ob man ihn im konkreten Fall umsetzen muss.“
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