Saarländische Betriebe erhalten derzeit Rechnungen für die Eintragung in eine „Datenbank der Handelsregisterbekanntmachungen“.
Die Rechnungen sind mit „Amtsgericht Saarbrücken“ überschrieben. Daneben ist der Bundesadler abgedruckt. Gefordert wird ein Betrag von 856,53 €. Im Kleingedruckten findet sich der Hinweis, dass es sich lediglich um eine Offerte handelt, deren Annahme eine Kostenpflicht auslösen würde. Auf dem beigefügten Überweisungsträger wird als begünstigter Kontoinhaber „IVO“ oder „KVK“ genannt.
Betriebe, die ein solches Schreiben erhalten haben, sollten auf keinen Fall den geforderten Betrag überweisen. Darauf weist die IHK Saarland hin. Wer dennoch versehentlich unterschrieben hat, findet auf der IHK-Homepage unter der Kennzahl 9.129 Informationen und Hilfestellungen zum Thema Adressbuchschwindel.
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