Nach erfolgreicher Webinarreihe zum Thema DSGVO mit Rechtsanwalt Horst Speichert, stellt der Berliner IT Spezialdienstleister die wichtigsten Punkte in einem Expertenbeitrag als Whitepaper zur Verfügung
Am 25.05.2018 wird die EU-weite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gemeinsam mit dem bereits am 30.06.2017 in Kraft getretenen neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verbindlich anwendbar. Als Spezialisten für Zugriffsrechte in großen Unternehmen hat sich die aikux.com GmbH mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen die DSGVO auf das Berechtigungsmanagement in Unternehmen hat.
Dazu wurde ein Informationsaustausch mit dem auf Datenschutz, Internetrecht und IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt Herrn Horst Speichert initiiert. Aus dieser Zusammenarbeit sind mehrere hochinteressante Webinare zur DSGVO und ihrer praktischen Umsetzung von Datenschutz auf dem Fileserver hervorgegangen.
Diese und weitere Webinare können Sie hier ansehen:
Sind Sie fit für die DSGVO? Webinar mit Checkliste und Muster für die Praxis
Aktiver Datenschutz auf dem Fileserver: Kein Datenschutz ohne wirksamen Schutz der Daten.
Whitepaper zu DSGVO und Berechtigungsmanagement
Als vorläufigen Abschluss dieser Kooperation hat RA Horst Speichert den Zusammenhang zwischen DSGVO und Berechtigungsmanagement für die aikux.com GmbH und ihre Kunden in einem Whitepaper nochmal kurz und prägnant zusammengefasst:
Sicherheit der Verarbeitung
„Hiernach ist neben Datenschutzrichtlinien und der Verpflichtung auf das Datengeheimnis auch eine lückenlose Verwaltung und Dokumentation von Zugriffsberechtigungen erforderlich.“
Risikoansatz
„Somit sind spezielle Maßnahmen und Werkzeuge erforderlich, um die tatsächlichen Zugriffsmöglichkeiten einzelner Nutzer sicht- und auswertbar zu machen.“
Nachweispflicht bezüglich IT-Sicherheit
externe Auditoren, Datenschutzbeauftragte, genehmigte Verhaltensregeln, Zertifizierungsverfahren
Dokumentationspflicht
„Ausschnitt einer Verfahrensbeschreibung betreffend das Berechtigungskonzept“
Hohe Bußgelder
„…wodurch künftig Bußgelder in einer Höhe möglich werden, die wir bislang nur aus dem Kartell- und Wettbewerbsrecht kannten.“
Fazit und Ausblick
„Ein individuelles, durchdachtes Berechtigungskonzept entlastet dabei nicht nur die IT-Abteilung, sondern erleichtert auch die Arbeit des Datenschutzbeauftragten.“
Das Whitepaper steht Ihnen ab sofort auf der Website der aikux.com zum Download zur Verfügung.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
aikux.com GmbH
Alt-Moabit 59-61
10555 Berlin
Telefon: +49 (30) 8095010-40
Telefax: +49 (30) 8095010-41
http://www.aikux.com
Dateianlagen: