Pressemeldung der Firma Beratung für Softwarequalitätsmanagement und Prozessverbesserung
Wozu Datenschutz?
Ihre Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und andere Personen verlassen sich darauf, dass Sie deren persönliche Daten angemessen behandeln und nicht – versehentlich oder absichtlich – weitergeben oder für andere Zwecke als vereinbart verwenden.
Oder wie ein Dozent es kürzlich formulierte: „Diese Personen überlassen Ihnen ihre Daten treuhänderisch und erwarten, dass Sie entsprechend damit umgehen.“
Mit gutem Grund gibt es daher auch entsprechende rechtliche Vorgaben, die diese Erwartungen konkretisieren, aber man sollte nicht den Fehler machen, Datenschutz nur als ein Regelwerk zu sehen, dass man erfüllen muss, damit man keine Probleme mit den Aufsichtsbehörden bekommt.
Trotzdem sollten diese Vorgaben aus Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und ähnlichen Quellen natürlich umgesetzt werden. Zur Erinnerung: Einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen brauchen Sie u.a. dann, wenn mehr als neun Personen „ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten“ befasst sind (§4f BDSG). In der Praxis zählen dazu normalerweise alle Beschäftigten, die mit Computern arbeiten. Selbst wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten haben müssen, müssen Sie trotzdem alle sonstigen Vorgaben des BDSG einhalten – dafür gibt es keine Untergrenze.
Als Berater für Datenschutz sowie bei Bedarf als externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Ralf Kneuper Unternehmen daher dabei, mit solchen persönlichen Daten so umzugehen, dass dieses Vertrauen in Unternehmen gerechtfertigt ist, und dabei natürlich auch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Dank der langjährigen Erfahrung in Qualitätsmanagement und Prozessverbesserung legt er dabei besonderes Augenmerk darauf, die Aktivitäten zum Datenschutz soweit möglich in die bestehenden Geschäftsprozesse zu integrieren und Datenschutz damit effizient und effektiv umzusetzen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Beratung für Softwarequalitätsmanagement und Prozessverbesserung
Philipp-Röth-Weg 14
64295 Darmstadt
Telefon: +49 (173) 3432005
Telefax: +49 32228283787
http://www.kneuper.deDateianlagen:
Als Berater für Softwarequalitätsmanagement und Prozessverbesserung unterstütze ich Unternehmen bei der Verbesserung und Bewertung ihrer Arbeitsprozesse, in erster Linie angelehnt an das Modell CMMI (in den Varianten CMMI-DEV für Entwicklung und CMMI-SVC für Dienstleistungen), aber auch z.B. nach ISO 15504 (SPICE), ITIL und V-Modell XT.
Mein Beratungsangebot umfasst die Durchführung von CMMI-Standortbestimmungen, Schulungen, Assessments und Beratung und Unterstützung bei der Einführung und Nutzung von CMMI, außerdem Assessments nach ISO 15504 sowie Beratung und Unterstützung zu ITIL und V-Modell XT.
CMMI (Capability Maturity Model Integration) ist ein vom Software Engineering Institute SEI entwickeltes Modell, um die Reife von Organisationen bei der Entwicklung von Software und Systemen zu bewerten und die zugehörigen Arbeitsabläufe zu verbessern. Es ist damit Nachfolger des CMM (Capability Maturity Model), das vom SEI nicht mehr unterstützt wird.
Besonderheit von CMMI im Vergleich zu vergleichbaren Qualitätsmanagement-Modellen wie ISO 15504 (SPICE) ist die relativ detaillierte und konkrete Unterstützung der Entwicklungsprozesse und der schrittweisen Verbesserung über mehrere Stufen. Dies hat auch dazu geführt, dass CMMI weltweit von Unternehmen, die Software oder Systeme entwickeln, als das Werkzeug zur Verbesserung der Prozesse eingesetzt wird, und umgekehrt von deren Kunden als ein geschätztes Qualitätssiegel betrachtet wird.
Die Beurteilung dieser Arbeitsprozesse an Hand des CMMI und deren Einordnung im Stufenmodell des CMMI geschieht im Rahmen sogenannter Assessments oder Appraisals.
Auf diesen Seiten finden Sie eine Reihe von Informationen zu CMMI und Assessments, u.a. auch eine Literaturliste zu CMMI.
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