Sicherheits-Check für Erlebnisbäder und Wasserparks

TÜV SÜD und corporate momentum

Pressemeldung der Firma TÜV SÜD AG

Wasserparks, Freizeit- und Erlebnisbäder boomen. Neue Attraktionen bieten Erlebnis und Erholung für die ganze Familie, wobei die Anlagen technisch immer anspruchsvoller werden. Mit dem „Sicherheits-Check für Erlebnisbäder und Wasserparks“ unterstützt TÜV SÜD in Zusammenarbeit mit corporate momentum das Management von Bädern und Wasserparks dabei, den steigenden Sicherheitsanforderungen und der Betreiberverantwortung gerecht zu werden.

„Oft sind sich die Betreiber gar nicht bewusst, welche gesetzlichen Regelungen für den Betrieb ihrer Anlagen gelten“, sagt Ernst Donislreiter, Leiter der Abteilung Sonderbauten der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Dabei geht es nicht nur um die Prüfung von einzelnen Geräten wie beispielsweise einer Wasserrutsche, sondern um den Blick auf die gesamte Anlage und auf die Einhaltung der Verkehrssicherheitspflichten.“ Während TÜV SÜD Industrie Service bisher vor allem bei der obligatorischen Prüfung von Wasserrutschen tätig war, hat sich corporate momentum auf Prüfungen von Hotelpools im Auftrag von Reiseveranstaltern spezialisiert.

Aufgrund ihrer Erfahrungen haben TÜV SÜD Industrie Service und corporate momentum gemeinsam einen modularen Kriterienkatalog entwickelt, der von der Prüfung einer einzelnen Wasserrutsche nach DIN EN 1069 bis zur Prüfung der gesamten Anlage nach DIN EN 15288 und weiteren relevanten Richtlinien reicht. „Dabei können wir mit unserem ‚Sicherheits-Check‘ unterschiedliche Anforderungen und Betriebsgrößen berücksichtigen – vom kleinen Hotelpool oder einer einzelnen Wasserrutsche bis zu großen Bäder- oder Wasserrutschenlandschaften“, erklärt Michael Spönlein, Geschäftsführer von corporate momentum. Das Ergebnis wird – unabhängig vom Umfang der Prüfung – in einem Prüfbericht dokumentiert.

Den Kriterienkatalog und das Prüfverfahren für den „Sicherheits-Check für Erlebnisbäder und Wasserparks“ hat einer der führenden deutschen Reiserechtler, Prof. Dr. Christian Brenner vom Competenz Centrum Reiserecht der Hochschule Kempten, begutachtet. „Ein wichtiger Vorteil des ‚Sicherheits-Checks‘ besteht darin, dass der Zustand der Anlagen auch aus Sicht der Verkehrssicherungspflichten überprüft wird“, betont Prof. Brenner. „Auch dieser Bereich birgt erhebliche Haftungsrisiken für die Betreiber.“

Mit dem „Sicherheits-Check für Erlebnisbäder und Wasserparks“ können die Betreiber die Betriebssicherheit ihrer Anlagen erhöhen, möglichen Unfällen und den damit verbundenen Folgekosten vorbeugen und ihre Haftungsrisiken minimieren. Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de/is.



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