CAST-Workshop: Recht und IT-Sicherheit

Pressemeldung der Firma CAST e.V.

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Donnerstag, den 12.03.2015 von 10-17 Uhr

im Fraunhofer SIT, Rheinstr. 75 in 64295 Darmstadt

Informationen und Registrierung:

http://www.cast-forum.de/workshops/infos/202

Signaturen und Vertrauensdienste –

Was ändert sich und was bleibt mit der eIDAS-VO?

Am 18.9.2014 trat die Verordnung (EU) 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO) in Kraft. Sie soll das Vertrauen in den elektronischen Rechtsverkehr in der Europäischen Union stärken. Zu diesem Zweck regelt sie die Sicherungsmittel und -dienste, die Manipulations-, Rechts- und Beweissicherheit unionsweit gewährleisten sollen. Sie ersetzt die Signatur-Richtlinie 1999/93/EG. Als EU-Verordnung hat sie Anwendungsvorrang vor dem einschlägigen Recht des Mitgliedstaats. Während sie seit dem 18.9.2014 für die Ermächtigungen der Kommission gültig ist, gelten die materiellen Regelungen erst ab dem 1.7.2016.

Mit dem neuen Sammelbegriff der „Vertrauensdienste“ erfasst die eIDAS-VO eine Reihe von Verfahren, die von elektronischen Signaturen abgeleitet sind, wie elektronische Zeitstempel und elektronische Siegel, die Langzeitaufbewahrung von signierten Dokumenten, die bestätigte Zustellung elektronischer Einschreiben oder die Website-Authentifizierung. Die eIDAS-VO beschränkt sich aber nicht auf die Koordination der Anforderungen an diese Dienste, sondern regelt auch punktuell die Rechtsfolgen ihres Einsatzes. Die eIDAS-VO übernimmt viele Regelungen aus der Signatur-Richtlinie und will diese „stärken und erweitern“, sie ändert aber auch einige Vorgaben und erleichtert oder verschärft bestimmte Anforderungen. Sie ermöglicht dadurch neue Geschäftsmodelle und erschwert bisherige Praktiken. Außerdem regelt sie neue, bisher rechtlich ungeregelte Vertrauensdienste.

Durch ihren Anwendungsvorrang geht sie dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung praktisch vor, führt aber nicht zu deren Außerkrafttreten. Diese gelten soweit fort, sowie die Verordnung keine Regelung getroffen hat. In der Veranstaltung wird erläutert, welche Änderungen und Ergänzungen die eIDAS-VO für die Anforderungen und die Rechtswirkungen von Vertrauensdiensten bewirkt, und erörtert, welche Handlungsspielräume sie eröffnet oder schließt.



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