Die rechtlichen Probleme des „Spam-Ordners“

Verschwundene E-Mails im NSU-Prozess als aktuelles Beispiel

Pressemeldung der Firma Heinlein Support GmbH

Spam-Filter, die mit dem Tagging, also der Kennzeichnung als Spam, oder mit Quarantäne-Ordnern arbeiten, führen zum E-Mailverlust. Bei falsch gefilterten Nachrichten, geht der Absender dennoch von einer erfolgreichen Zustellung der E-Mail aus. Der Empfänger hingegen öffnet meist nur selten – oder sogar gar nicht – die Quarantäne-Box. Die betroffenen E-Mails gehen damit unbemerkt verloren.

Im Münchener NSU-Verfahren musste das Gericht nun eine weitere Panne bei der heißumkämpften Akkreditierung der Journalisten einräumen. Wie der „Focus“ aktuell berichtet, hat das Gericht erst während des laufenden Prozesses etliche E-Mails mit Akkreditierungsanträgen im Spam-Verdachtsordner des E-Mail-Postfachs „wiedergefunden.“ Dort blieben sie ganze fünf Wochen lang unbemerkt.

Mit diesem Spam-Filter haben Absender keine Chance, den Verlust zu bemerken

Die betroffenen Journalisten hatten damit keine Chance auf einen Platz im Gerichtssaal. Besonders ärgerlich: Gleichzeitig hatten die Betroffenen auch keine Möglichkeit zu erkennen, dass ihre in diesem Falle äußerst wichtige E-Mail den Empfänger nicht erreicht hat. Das Anti-Spam-System des Gerichts hat den Empfang der fraglichen E-Mail als „erfolgreich“ bestätigt.

Die Spam-Quarantäne birgt juristisch äußerst pikante Haftungsfragen

Juristen sehen hier heikle Fragestellungen: Wer haftet dafür? Muss das Gericht finanziellen Schadenersatz leisten? Hat es den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt? Schon einmal musste der Prozess wegen Fehler in der Akkreditierung neu angesetzt werden – wie ist das im aktuellen Fall zu sehen, wo das Gericht etliche Akkreditierungsanträge grob fahrlässig verloren hat?

Technisch zeigt der aktuelle Fall, dass Anti-Spam-Systeme, die auf Mail-Quarantäne und Spam- Tagging setzen, besser nicht mehr eingesetzt werden sollten. Vordergründig soll eigentlich vor dem Verlust falsch gefilterter E-Mails geschützt werden, weil der Empfänger seine E-Mails im Spam- Ordner „nachprüfen könne“, so das übliche Argument der Hersteller von Anti-Spam-Filtern.

Doch das aktuelle Beispiel vom Landgericht München zeigt, wie Wunschdenken und Realität auseinanderklaffen. IT-Administratoren wissen seit jeher: Anwender schauen nie oder extrem selten in die Quarantäne und finden falsch gefilterte E-Mails nicht wieder. Nicht wenige Nutzer lassen als Spam markierte Nachrichten ohnehin gleich automatisch löschen – zum Leidwesen der betroffenen Absender, die vom Verlust ihrer E-Mail nichts erfahren.

Nur Echtzeit-Filterung von Spam ist im Interesse aller Beteiligten

Moderne Anti-Spam-Systeme, wie die Lösung „Heinlein Anti-Spam“ der Berliner Heinlein Support GmbH, können Spam- und Viren wirklich in Echtzeit filtern. Im Falle eines Befundes wird die fragliche E-Mail gar nicht erst angenommen, so dass Quarantäne und Spam-Verdachtsordner komplett überflüssig werden. Der entscheidende Vorteil für alle Kommunikationspartner: Der Absender erhält in diesem Fall schon wenige Sekunden nach dem Absenden der E-Mail eine entsprechende Unzustellbarkeits-Antwort („Bounce“) und hat so die Chance zu reagieren.

„Unsere Kunden sind mit diesem Verfahren rechtlich auf der sicheren Seite und müssen keine Auseinandersetzungen über die Folgen verlorener Mails fürchten“, so Geschäftsführer und Diplom- Jurist Peer Heinlein. Mit seiner Lösung hätten die betroffenen Journalisten im Falle des NSUProzesses erkennen können, dass ihre versandte E-Mail nicht richtig angekommen ist.

Leider können viele Anbieter am Markt nach wie vor keine vollständige Filterung eingehender E-Mails in Echtzeit vornehmen, sondern ermöglichen eine Inhaltsanalyse der E-Mails nur nach bereits erfolgter Annahme. Dies hat weitreichende Konsequenzen und Haftungsfragen für den Empfänger, wenn falsch gefilterte E-Mails so unbemerkt bleiben.

Weitere Informationen zu Heinlein Anti-Spam: http://www.heinlein-support.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Heinlein Support GmbH
Schwedter Str. 8/9B
10119 Berlin
Telefon: +49 (30) 405051-52
Telefax: +49 (30) 405051-19
http://www.heinlein-support.de

Ansprechpartner:
Ivonne Heinlein
Marketing & PR
+49 (30) 405051-48

Die Heinlein Support GmbH mit Sitz in Berlin ist seit 20 Jahren auf Linux- und Security- Strategieberatung spezialisiert. Das Portfolio setzt sich aus den Geschäftsfeldern Heinlein Akademie, Heinlein Consulting und Heinlein Hosting zusammen. Es wird durch professionelle Appliance- und Software-Produkte des Geschäftsbereichs Heinlein Elements abgerundet. Die Unternehmensschwerpunkte liegen unter anderem auf den Themen E-Mail-Sicherheit, Einbruchserkennung (IDS), Security Audits, High-Performance-Webcluster, Routing und anderen IPbasierten Diensten. Darüber hinaus ist Heinlein Ausrichter der Mailserver-Konferenz und der Secure Linux Administration Conference. Mehrere Tausend Kunden aus renommierten Unternehmen der Konsumgüter-, Dienstleistungs- und Industriegüter-Branche sowie der Öffentlichen Hand vertrauen Heinlein in langjähriger Zusammenarbeit.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.