OMNICARD 2013: NFC Beyond Payment & Ticketing

Pressemeldung der Firma LEGIC Identsystems AG

Im Rahmen der OMNICARD 2013 in Berlin erläuterte Klaus Klosa, Managing Director von LEGIC Identsystems AG, die Möglichkeiten und Herausforderungen von NFC in der kontaktlosen Personenidentifikation: Wie können bestehende Kontaktlos-Karten-Systeme auf NFC-Smartphones übertragen werden und wo liegen die Stolpersteine?

Einen elektronischen Schlüssel auf einem NFC-Smartphone zu speichern, ist bereits heute problemlos möglich. Auch die bestehende LEGIC Leserinfrastruktur ist seit Jahren NFC-kompatibel. In Zukunft können diese elektronischen Schlüssel über das Mobilfunknetz unabhängig von Ort und Zeit vergeben und entzogen werden. LEGIC befindet sich bereits in der Entwicklung eines webbasiertes Verwaltungssystem dafür.

Die zentralen Fragen

Doch wie können bereits etablierte Kontaktlos-Karten-Anwendungen mit vertretbarem Aufwand auf NFC-Smartphones übertragen werden? Und wo befinden sich hierbei die echten Stolpersteine? Beim Business Modell oder bei der Technik? Diese Fragen beantwortete Klaus Klosa, Managing Director von LEGIC, während seines Vortrages an der OMNICARD 2013 in Berlin.

Die technischen Herausforderungen…

Die erste Voraussetzung für ID-Lösungen via NFC ist eine neue Generation von SIM-Karten sowie die notwendigen Backend-Systeme seitens der Mobilfunknetzbetreiber (MNO’s). Diese werden voraussichtlich beginnend ab 2013 schrittweise bereit gestellt werden. Unternehmen wie mit dem nötigen Know-How wie LEGIC sind in der Lage, die Backendsysteme der MNO’s mit den bestehenden ID-Anwendungen zu verknüpfen. Durch diesen neuen Trusted Service können etablierte Anwendungen wie Zutrittskontrolle, Parken oder Kantinen-Anwendungen einfach mit den neuen NFC Mobiltelefonen genutzt werden.

…und die Wirtschaftlichen

Auch aus wirtschaftlicher Sicht gilt es Herausforderungen zu meistern: Alleine im LEGIC Ökosystem befinden sich über 100’000 ID-Systeme. Diesen stehen unzählige MNO’s gegenüber. Um Lösungen im NFC-Bereich für jeden Smartphone-Besitzer möglich zu machen, braucht es Verträge mit jedem einzelnen System-Betreiber und MNO. Nach anfangs viel zu hohen Preisvorstellungen haben die MNO diese Aspekte berücksichtigt und ihre Erwartungen nun angepasst.

Die Lösung: Ein Trusted Service Management

Um den Weg für marktfähige ID-Lösungen via NFC zu ebnen, braucht es folglich jemanden, der die Verknüpfung zwischen den verschiedenen Infrastrukturen, Märkten und Akteuren pflegt und verwaltet. „LEGIC wird als Lieferant von zentralen ID-Technologie-Komponenten seinen Partnern einen Trusted Service bereit stellen“ erläutert Klosa am Schluss seines Vortrages in Berlin.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
LEGIC Identsystems AG
Binzackerstrasse 41
8620 Wetzikon
Telefon: +41 (44) 93364-64
Telefax: +41 (44) 93364-65
http://www.legic.com

Ansprechpartner:
Patrick Pierer
Project Manager Marketing Communications
+41 (44) 93364-64

LEGIC Identsystems AG mit Schweizer Hauptsitz ist ein führender Anbieter kontaktloser Personenidentifikations-Technologie auf der Frequenz von 13.56 MHz. Zum Produktangebot gehören hoch integrierte Lese-/Schreib Chip Sets, Lesermodule und Transponder Chips, welche den LEGIC RF-Standard unterstützen sowie mit den Normen ISO 15693, ISO 14443 und NFC/ISO18092 konform sind. Zum weltweiten Partnernetzwerk zählen derzeit über 250 offizielle LEGIC Lizenzpartner. Die LEGIC Partner bieten eine Vielzahl von LEGIC all-in-one-card Applikationen für Zutrittskontrolle, Biometrie, e-payment, Parken, Ticketing sowie weiteren Multiapplikationen an. Über 3 Millionen Lesermodule und mehr als 150 Millionen LEGIC Ausweise sind in über 100 000 Unternehmen und Institutionen weltweit erfolgreich im Einsatz.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.